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Allgemeine Mietbedingungen

Alle Preise sind Abholpreise und verstehen sich in EURO, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anlieferung und Montage wird nach Aufwand berechnet.

  1. Bei Mietobjekten bleibt der Mietgegenstand unser Eigentum. Der Mietgegenstand wird vor der Übergabe sorgfältig auf Mängel überprüft und im einwandfreien Zustand übergeben. Der Kunde muss mit dem Mietgegenstand sorgfältig umgehen. Er haftet für aufkommende Schäden oder Diebstahl. Mietgegenstände sind inkl. vermieteten Zubehörs zum vereinbarten Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird der vereinbarte Termin nicht eingehalten, so gilt der Mietzeitraum als kostenpflichtig verlängert.
  2. Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung vom Lager und endet zum im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung ins Lager. Verzögert sich das Eintreffen der Mietgegenstände beim Lieferanten, über die ursprünglich vorgesehene Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
  3. Tritt der Kunde, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens, Stornierungskosten fordern. Diese betragen 30 % vom Auftragswert.
  4. Schadensersatzansprüche aufgrund technischer Defekte sind ausgeschlossen. 
  5. Nichterfüllung der Mietvereinbarung in Folge höherer Gewalt, Transportverzögerungen oder sonstiger Ereignisse, die nicht von beamer & more GmbH zu vertreten sind, schließen Schadensersatzansprüche des Mieters gegenüber beamer & more GmbH aus. 
  6. Der Mieter ist verpflichtet, die Eigentumsrechte von beamer & more GmbH an der Mietsache zu wahren. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitervermietung an Dritte. Bei Eingreifen Dritter auf die Mietsache ist beamer & more GmbH unverzüglich zu informieren. 
  7. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Mietsache durch äußere Einflüsse und/oder unsachgemäße Bedienung verursacht werden. Bei Verlust oder Diebstahl berechnet beamer & more GmbH dem Mieter den vollen Verkaufspreis. Der Abschluss einer Mietversicherung bleibt dem Mieter unbenommen.
    Bei vorzeitiger Kündigung eines Mietvertrages durch den Mieter bis 24 Stunden vor Aufbau/ Abfahrt, ist beamer & more GmbH berechtigt, bis zu 50% des vereinbarten Mietpreises zu berechnen. Wird die vorzeitige Kündigung innerhalb 24 Stunden vor Abfahrt/Aufbau ausgesprochen berechnet die beamer & more GmbH 100 % des vereinbarten Mietpreises. 
  8. Diese Mietbedingungen gelten als Vertragsgrundlage von beamer & more GmbH. Von diesen Mietbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus den Mietverträgen ist – soweit eine Veränderung zulässig ist – Sitz von beamer & more GmbH, Stuttgart.