In einer zunehmend digitalisierten Welt gewinnen Cybersicherheit bzw. Cyberresilienz an zentraler Bedeutung. Cyberangriffe sind leider häufiger und komplexer geworden, was Unternehmen erheblichen Schaden zufügen kann. Um diesen Bedrohungen entgegenzuwirken, hat die Europäische Union die NIS2-Richtlinie eingeführt, die höhere Sicherheitsstandards und eine verbesserte Widerstandsfähigkeit vorschreibt.
Für viele betroffene Unternehmen stellt die Einhaltung der NIS-2-Richtlinie eine Herausforderung dar, da sie komplexe Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten mit sich bringt. Die Implementierung dieser Vorgaben erfordert spezialisierte Kenntnisse und Ressourcen, die nicht immer intern verfügbar sind. Daher ist es für Unternehmen entscheidend, auf externe Beratung und spezialisierte Dienstleistungen zurückzugreifen, um die Anforderungen effizient zu erfüllen und ihre Cybersicherheit nachhaltig zu stärken.
Eine solche Beratung bietet eine Tochter der renommierten ALSO Gruppe, zu der auch unsere Firma gehört, bietet die ALSO umfassende Analyse und Beratung zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie an.
Was ist NIS-2?
Die NIS-2 (Netzwerk- und Informationssicherheit) ist eine strenge Cybersecurity-Richtlinie der EU. Sie besagt, dass betroffene Unternehmen bestimmte Informationssicherheitsstandards einhalten müssen.
Für wen gilt die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Umsetzung wird große Teile der deutschen Wirtschaft mit knapp 30 Tsd. Unternehmen betreffen. Sie gilt in bestimmten Sektoren ab 50 Mitarbeitern und 10 Mio. EUR Umsatz.
Die Richtlinie betrifft eine breite Palette von Sektoren, die als kritisch für die Gesellschaft und Wirtschaft angesehen werden. Zu den betroffenen Sektoren gehören:
Energie : Strom, Gas, Öl und Fernwärme
Transport : Luftfahrt, Eisenbahn, Schifffahrt, Straßenverkehr, … auch Weltraum
Banken und Finanzmärkte : Banken und Finanzinfrastrukturen
Gesundheitswesen : Krankenhäuser, Gesundheitsdienstleister und Arzneimittelhersteller
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung : Trinkwasser- und Abwasserbetriebe
Digitale Infrastruktur : Internetdienste, Cloud-Dienste, Rechenzentren
Öffentliche Verwaltung : Behörden auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene
Lebensmittelproduktion : Landwirtschaft und Lebensmittelherstellung
.. und weitere wichtige Einrichtungen wie:
Post-/Kurrierdienste
Chemie
Abfallwirtschaft
Industrie
Forschung
Die Cyberresilienz soll in diesen Sektoren erhöht werden, da Ausfälle oder Angriffe auf diese kritischen Infrastrukturen schwerwiegende Folgen haben können.
NIS-2: bis wann muss die Richtlinie umgesetzt werden?
- Die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 ist seit 2023 auf EU-Ebene in Kraft
- Sie ist als Richtlinie nicht direkt anwendbar, sondern erst in nationales Recht umzusetzen (bis 17.10.2024)
- Das deutsche NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) liegt als Regierungsentwurf vor (Stand 08/24)
- Nach Expertenvermutung tritt das NIS2UmsuCG nicht fristgerecht zum 17.10.2024 in Kraft
- Dennoch sollten betroffene Unternehmen die Vorgaben aufgrund des Aufwands so schnell wie möglich umsetzen
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